Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Redaktionen,
die kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in NRW haben eine Protestnote gegen das jüngste BGH-Urteil pro generisches Maskulinum verfassen. Der Düsseldorfer Appell steht unter der Überschrift: „Wir wollen genannt werden – immer und überall!"
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sehen in diesem Urteil eine klare Benachteiligung von Frauen und ein Festhalten an sprachlichen Gepflogenheiten, das angesichts der im Landesgleichstellungsgesetz NRW getroffenen Regelungen völlig antiquiert scheine.
Den Appell finden Sie im Anhang.
Mit freundlichen Grüßen
Corinna Weiß
Pressestelle
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