Neues aus dem Rat: Alkoholverbot am Busbahnhof
Alkoholverbot am Busbahnhof – dazu entschied sich der Rat der Stadt Recklinghausen am Montag, 9. Oktober, einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. Hintergrund für das Verbot war die Initiative von Stadtverwaltung, Polizei und Vestischer, die Wahrnehmung des Busbahnhofs durch die Bürger zu verbessern – vor allem hinsichtlich Sicherheit und Sauberkeit.
„Das Alkoholverbot ermöglicht dem KOD, viel wirksamer gegen Alkoholmissbrauch vor Ort vorzugehen – wer dort trotzdem trinkt, wird des Platzes verwiesen", erläutert Bürgermeister Christoph Tesche. Zudem ist das Trinken von Alkohol eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Das Alkoholverbot gilt für den Bereich des Busbahnhofs, begrenzt durch Springstraße, Martinistraße, Grafenwall sowie den Weg von der Dortmunder Straße aus bis zum Eingang des Hauptbahnhofs. Das Verbot gilt nicht innerhalb sogenannter Freischrankflächen von Gastronomien. Auch bei Veranstaltungen, bei denen Alkohol ausgeschenkt werden darf, sowie an Rosenmontag und von Silvester bis Neujahr um 5 Uhr, gilt das Verbot nicht.
Jetzt wird die Ordnungsbehördliche Verordnung dementsprechend geändert und öffentlich bekannt gemacht. Dann gilt das Verbot. Parallel werden Schilder angefertigt und am Busbahnhof aufgestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Sheila Patel/Corinna Weiß
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